Wie erhalten Sie und Ihr Kind einen Platz im Haus Felix? Aufnahmeverfahren
Wenn Sie volljährig sind und alleine für ihr Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder schwanger sind und Hilfe benötigen. Wenn wir Sie bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes fördern und unterstützen können. Im Haus Felix betreuen wir volljährige Mütter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben sowie schwangere Frauen.
Anspruchsgrundlage
Die Anspruchsvoraussetzungen sind im §19 SGB VIII geregelt. Bedarf die alleinerziehende Mutter aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihres Kindes, kann seine Begleitung bei uns im Haus Felix gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes einen entscheidenden Beitrag leisten, dass das Kind in seiner eigenen Familie aufwachsen kann.
- Die Leistung nach § 19 SGB VIII soll dann gewährt werden, wenn aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung der Mutter ein entsprechender Förder- und Unterstützungsbedarf bei der Pflege und Erziehung des Kindes besteht und dieser nicht mit anderen unterstützenden Hilfen für das Kind abgedeckt werden kann.
- Der Leistungstatbestand des §19 SGB VIII umfasst deshalb die Unterkunftsgewährung und die Betreuung.
Die Leistung nach §19 SGB VIII ist geeignet, wenn Mütter in der Lage sind, in gewissem Umfang die Verantwortung für sich und ihr Kind zu übernehmen und bei entsprechender Ausgestaltung der Hilfe im Einzelfall keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gegeben sind.
Bezogen auf die Kinder umfasst die Hilfe nicht nur eine Gewährleistung der alltäglichen Versorgung und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse, sondern auch den Schutz und das Wohl des Kindes (siehe § 8a SGB VIII).
Über das Jugendamt
Der erste Schritt für Sie als Mutter ist der zum Jugendamt. Hier sollten Sie Ihre Probleme offen besprechen und einen Antrag auf „Förderung der Erziehung in der Familie stellen“. Wenn das Jugendamt eine Aufnahme in unserer Einrichtung grundsätzlich befürwortet, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir die Aufnahme gemeinsam und konkret planen können.
Direkt über uns
Selbstverständlich können Sie sich auch schon vorher mit uns in Verbindung setzen und uns einen Besuch abstatten.
Ihre Anfrage würden wir, wenn Ihnen unser Angebot gefällt und Sie mit der Weitergabe einverstanden sind, an das für Sie zuständige Jugendamt weiterleiten.
Sie können darauf vertrauen, dass der Deutsche Orden als Träger unserer Mutter-Kind-Einrichtungen mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger (in unserem Fall: die Stadt Bad Aibling) eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen hat. Dies erleichtert es Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt, Ihnen die Zustimmung für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung in Bad Aibling zu erteilen sowie die Übernahme der Kosten zu bewilligen.